Meine Praxis ist eine Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Eine Abrechnung ist für privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler*innen möglich.
Die Behandlungskosten werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Ob und in welchem Umfang Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem individuellen Vertrag bzw. Beihilfeanspruch ab. Bitte klären Sie daher möglichst vor Beginn der Therapie, welche Leistungen übernommen werden und welche Unterlagen benötigt werden.
Die Rechnungsstellung erfolgt über einen externen Abrechnungsdienstleister. Selbstverständlich werden dabei die geltenden Datenschutzbestimmungen eingehalten. Nähere Informationen dazu erhalten Sie vor Beginn der Behandlung.
Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für Psychotherapie je nach Vertrag und Tarif ganz oder anteilig. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über die genauen Bedingungen.
Bei beihilfeberechtigten Patient*innen können die Kosten in der Regel anteilig über die Beihilfe und gegebenenfalls ergänzend über eine private Krankenversicherung abgerechnet werden. Auch hier ist es sinnvoll, die Voraussetzungen vor Therapiebeginn zu klären.
Sie können die Behandlung auch unabhängig von einer Kostenübernahme durch eine Krankenversicherung selbst bezahlen. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Ihre Krankenkasse erhält in diesem Fall nicht automatisch Informationen über die Behandlung. Eine Auskunft an Dritte erfolgt nur, wenn Sie eingewilligt haben oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.